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Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Schmallenberg nach der Kommunalwahl am 13.09.2020

|   Öffentliche Bekanntmachung

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wird nach der Kommunalwahl am 13. September 2020 neu konstituiert. Die im Bereich der Stadt Schmallenberg wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NW) und § 4 der Satzung für das Jugendamt hingewiesen.

Die freien Träger der Jugendhilfe haben mindestens 24 Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/innen des JHA vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt Schmallenberg 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter/innen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus. Nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt entfallen auf die Wohlfahrtsverbände und die Jugendverbände jeweils drei Mitglieder.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch dem Rat angehören könnte. Die/der zu Wählende muss daher u. a. mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Bereich der Stadt Schmallenberg haben.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 11.09.2020 an den Bürgermeister der Stadt Schmallenberg, Jugendamt, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg.

 

Schmallenberg, den 02.07.2020

 

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister

B. Halbe

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