Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Schmallenberg zum Sekretariat für kulturelle Zusammenarbeit nichttheatertragender Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG, NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), weise ich darauf hin, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gütersloh und der Stadt Schmallenberg über den Beitritt der Stadt Schmallenberg zum Sekretariat für kulturelle Zusammenarbeit nichttheatertragender Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom 24. November 2014, am 02. Februar 2015 von der Bezirksregierung Detmold, als zuständigen Aufsichtsbehörde, genehmigt und mit dem Genehmigungs- und Bekanntmachungsvermerk im Amtsblatt Nr. 7 für den Regierungsbezirk Detmold am 09. Februar 2015 öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Schmallenberg, 17. Februar 2015
Der Bürgermeister
gez. Halbe