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Flurbereinigungsverfahren Schmallenberg

|   Öffentliche Bekanntmachung


Bezirksregierung Arnsberg                   
Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
- Flurbereinigungsbehörde -
Stiftstraße 53
59494 Soest

Tel. 02931/82-5117
Soest, 20.12.2021

Flurbereinigungsverfahren Schmallenberg
Az.:  28 95 3
DOMEA-Aktenzeichen: 33.03.44.03


Schlussfeststellung

Im Flurbereinigungsverfahren Schmallenberg, Hochsauerlandkreis, wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge 1 und 2 ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Das Flurbereinigungsverfahren ist mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beendet.
Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.


Gründe

Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet.

Der Flurbereinigungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge 1 und 2 sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckwidmung in dem festgesetzten Umfange ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Die Flurbereinigungskasse ist abgeschlossen.
Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Da somit weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren hätten geregelt werden müssen, ist dieses Verfahren durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Hinweis:
Die Schlussfeststellung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen: 
www.bra.nrw.de/309160


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 59817 Arnsberg schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift im Dienstgebäude (Stiftstraße 53, 59494 Soest) zu erklären. 
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra.sec.nrw.de.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra-nrw.de-mail.de.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de unter „Kontakt“.

Hinweis zum Datenschutz: 
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/bodenordnung/Datenschutzhinweise.pdf

Im Auftrag

gez. Ralf Helle, LRVD

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