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Ergänzungssatzung „Berghausen-West“, Ortsteil Berghausen; hier: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

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Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung "Berghausen-West", Ortsteil Berghausen
hier: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Ortsteil Berghausen der konkreten Nachfrage nach Baugrundstücken im Bereich "Berghausen-West" Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat am 24.11.2016 den einleitenden Beschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.Das am westlichen Ortsrand gelegene Plangebiet der Satzung schließt unmittelbar an den Geltungsbereich der bestehenden "Entwicklungssatzung Berghausen" aus dem Jahr 1997 an und hat die beidseitige Anbaubarkeit eines bislang nur einseitig angebauten Wegeabschnitts mit dorfgebietstypischen Nutzungen zum Ziel.Die Satzungsgebietsgröße beträgt insgesamt ca. 2.300 m², wovon etwa 1.750 m² auf planungsrechtlich neu erschlossene Baugrundstücksfläche entfallen.

Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:

 

Übersicht

Der Satzungserlass unterliegt hinsichtlich der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB.

In Anwendung der betreffenden Bestimmungen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines öffentlichen Aushanges der Planungsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschl. 10.08.2017.

Die Beteiligung der - nach verwaltungsseitiger Vorprüfung - möglicherweise von der Planung berührten Nachbargemeinden, Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 07.07.2017.

Im Zuge des letztgenannten Beteiligungsverfahrens ergab sich das Erfordernis zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, da der Satzungstext durch den nachfolgenden Paragrafen 4 und die Satzungsbegründung in ihren Erläuterungen dahingehend zu ergänzen ist:

 

§ 4

Aufhebung der Zweckbestimmung

Der Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Berghausen II - Az. 21 62 1 (Schlussfestgestellt am 21.12.1992) wird wie folgt geändert:

Die im Satzungsbereich gelegene Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Berghausen, Flur 8, Flurstück 46, der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Berghausen wird eingezogen und die im Flurbereinigungsplan Berghausen II dazu festgesetzte Zweckbestimmung "Wirtschaftsweg" aufgehoben. 

Der entsprechend geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung "Berghausen - West" liegt mit der Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

28. August 2017 bis einschl. 11. September 2017

erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Bereich der Zimmer 206 und 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und  13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der o.a. Frist der erneuten Offenlage können Stellungnahmen schriftlich bei der Stadt Schmallenberg eingereicht oder im Zimmer 217/208 des Amtes für Stadtentwicklung mündlich zur Niederschrift gegeben werden.

In Anwendung der Sätze 2 und 3 des § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass

1. Stellungnahmen nur zu dem geänderten bzw. ergänzten Planungsinhalt abgegeben werden können und

2. die Offenlagefrist gegenüber der sonst vorgeschriebenen Monatsfrist auf 2 Wochen verkürzt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird ferner (erneut) darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB. 

Schmallenberg, den 16.08.2017

gez. Halbe

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