Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister als Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2020
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schmallenberg am 13. September 2020 wurde am 17.04.2020 auf der Homepage der Stadt Schmallenberg sowie am 22.04.2020 in der Westfalenpost und der Westfälischen Rundschau bekanntgemacht.
Durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020, (GV. NRW. Ausgabe 2020 Nr. 19 vom 2.6.2020 Seite 357 bis 380), wurden verschiedene wahlrechtliche Vorschriften und Termine geändert, die sich auf die oben genannte Bekanntmachung auswirken. Die Änderungen sind nachfolgend aufgeführt.
Der Punkt 1 erhält folgende Fassung:
Die Wahlvorschläge zur Wahl der Vertretung der Stadt Schmallenberg und der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schmallenberg sind
spätestens bis Montag, 27. Juli 2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
beim Wahlleiter der Stadt Schmallenberg im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 26, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig einzureichen, dass mögliche Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf dieser Ausschlussfrist beseitigt werden können.
Der Punkt 4.3, Satz 14 erhält folgende Fassung:
Die Beibringung einer Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherung an Eides statt bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, Montag, 27. Juli 2020, 18:00 Uhr ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages.
Der Punkt 4.7, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Wahlvorschläge für einen Wahlbezirk der unter Ziffer 4.4 genannten Parteien und Wählergruppen müssen ferner von mindestens 3 Wahlberechtigten des Wahlbezirks, für den der Kandidat aufgestellt ist, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, es sei denn, dass sie in der zu wählenden Vertretung einen Sitz auf Grund eines Wahlvorschlages haben, in dem sie als Einzelbewerber benannt waren, und der Wahlvorschlag von Ihnen selbst unterzeichnet ist.
Der Punkt 4.8, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Muss ein Wahlvorschlag für einen Wahlbezirk von mindestens 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 a zur KWahlO zu erbringen.
Der Punkt 4.9, a), Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist Montag, 27.07.2020, 18.00 Uhr ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages.
Der Punkt 4.13 erhält folgende Fassung:
Reservelisten der unter Nr. 4.4 genannten Parteien und Wählergruppen müssen außerdem von mindestens 13 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung der Reserveliste, die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung durch den Bewerber zur Aufnahme in die Reserveliste und die Vorlage der übrigen Nachweise (Niederschrift und Versicherung an Eides statt) bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (27.07.2020, 18.00 Uhr) sind Voraussetzungen für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages.
Der Punkt 4.14, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Muss die Reserveliste für die Vertretung der Stadt Schmallenberg von mindestens 13 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage 14 b zur KWahlO zu erbringen; bei der Anforderung der Formblätter ist die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe anzugeben.
Der Punkt 4.15, Sätze 14 und 15 erhalten folgende Fassung:
Ferner müssen diese Wahlvorschläge 114 Unterstützungsunterschriften aufweisen. § 15 Abs. 2 KWahlG findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die dort genannten Wahlvorschläge von mindestens dreimal so viel Wahlberechtigten wie die Vertretung Mitglieder hat, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen, also von 114 Wahlberechtigten.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schmallenberg sind spätestens bis zum 27. Juli 2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei dem Wahlleiter der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 26, einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
Schmallenberg, 16.06.2020
gez. Halbe