Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.04.2017 folgenden Einleitungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
"Die Stadtvertretung Schmallenberg beschließt, drei der im Bebauungsplan Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, als "Spielplatz" ausgewiesene Flächen aufgrund ihrer geringen Größe und damit nicht umsetzbaren Bestimmung sowie fehlenden Bedarfes in "nicht überbaubare Grundstücksfläche" zu ändern.
Für die drei im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage abgegrenzten Teilbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die zusammenfassende 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II" gefasst.
Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Bebauungsplanung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB abzuwickeln.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB ist auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten und direkt die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlagebeschluss).
Da eine Betroffenheit von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange nicht ersichtlich ist, ist auf die betreffenden Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu verzichten.
Im Rahmen der Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgewickelt wird, und wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre wesentlichen Auswirkungen unterrichten und ggfs. eine Stellungnahme dazu abgeben kann."
Der aus den 3 Teilflächen ("A", "B" und "C") bestehende Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II" ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Der obige, am 06.04.2017 gefasste Beschluss beinhaltet die Maßgabe zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlagebeschluss).
Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Bebauungsplanung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB abzuwickeln; von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen, was hiermit zur Kenntnis gegeben wird.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird ferner von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Da eine Betroffenheit von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange nicht ersichtlich ist, wird auf das Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II" liegt mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom
01. März 2018 bis einschl. 03. April 2018
bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Bereich der Zimmer 206 und 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Auf Verlangen kann über die Planung Auskunft erteilt werden.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planungsunterlagen sind für die Dauer der Offenlage auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik "Rathaus & Bürgerservice" => "Bauen und Wohnen" => "Bauleitplanung" veröffentlicht.
Während der o.a. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Bauleitplanung schriftlich bei der Stadt Schmallenberg eingereicht oder in den Zimmern 217 oder 208 des Amtes für Stadtentwicklung mündlich zur Niederschrift gegeben werden.
Gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 3 Abs. 2 BauGB.
Schmallenberg, den 15.02.2018
gez. Halbe
Bürgermeister