Archiv Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zu § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz

|   Öffentliche Bekanntmachung

Die gemäß § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) jährlich zu veröffentlichen Angaben stehen für jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei Veränderungen liegt ausschließlich bei den Meldepflichtigen. Die Einsichtnahme bedarf keines Antrags und keiner Begründung. Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, Zimmer 224, erfolgen.

Schmallenberg, 5. Januar 2018

Der Bürgermeister

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