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Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Schmallenberg zum 31.12.2015

|   Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg hat in ihrer Sitzung am 08.09.2016 den Jahresabschluss der Stadtwerke Schmallenberg, Betriebszweige Wasserversorgung, Stadtentwässerung und Bürgerbusverkehr, zum 31.12.2015 festgestellt und wie folgt beschlossen:

„Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2015 wird mit den Endziffern der Gesamtbilanz von 37.816.105,15 € und dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 22.264,25 € festgestellt.

  • Betriebszweig Wasserversorgung
    Den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von -127.679,25 € ist produktbezogen in den Kernhaushalt der Stadt Schmallenberg zu überführen.
     
  • Betriebszweig Stadtentwässerung
    Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 152.378,46 € ist produktbezogen in den Kernhaushalt der Stadt Schmallenberg zu überführen.
     
  • Betriebszweig Bürgerbusverkehr
    Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von -2.434,96 € ist produktbezogen in den Kernhaushalt der Stadt Schmallenberg zu überführen.


Die Stadtvertretung erteilt dem bis zum 31.12.2015 eingesetzten Betriebsausschuss gem. § 4 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung.


Die Stadtvertretung erteilt der bis zum 31.12.2015 eingesetzten Betriebsleitung gem. § 5 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung.“

Jahresabschluss und Lagebericht liegen bei den Stadtwerken Schmallenberg, Unterm Werth 1, Zimmer 106, 57392 Schmallenberg, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

 

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 beauftragte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln,

hat am 20.05.2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Schmallenberg, Schmallenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der  bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen zutreffend dar“.

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

 

Herne, den 11.10.2016

GPA NRW
 

Im Auftrag
gez. Loges      (Dienstsiegel)           

 

Bekanntmachungsanordnung:

Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GVBL 2012, S. 296), wird die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Schmallenberg für das Wirtschaftsjahr 2015 durch die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg sowie der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Schmallenberg, 18.10.2016

Der Bürgermeister
gez. Halbe      

 

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