Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung
des Entwurfes einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2022
1. Entwurf einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wurde dem Rat der Stadt Schmallenberg am 12.05.2022 folgender Entwurf einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zugeleitet:
§ 1
Die bisher festgesetzten Beträge im Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsplans 2022 ändern sich nicht.
§ 2
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Steuerart | Bisher | erhöht um | vermindert um | nunmehr |
1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
200 v.H.
400 v.H. |
|
20 v.H.
40 v.H. |
180 v.H.
360 v.H. |
2. Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| 20 v.H. | 380 v.H. |
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt
2. Bekanntmachung des Entwurfes der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
Der vorstehende Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022mit ihren Anlagen während des Beratungsverfahrens im Rat voraussichtlich bis zum 23.06.2022, im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 102, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist unter www.schmallenberg.de im Internet verfügbar.
Einwohner oder Abgabepflichtige sind berechtigt, gegen den Entwurf und seine Anlagen bis zum 10.06.2022 Einwendungen zur erheben.Über die Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 102 zu erheben sind, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Schmallenberg, den 13.05.2022
Der Bürgermeister
gez. König