1. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wurde dem Rat der Stadt Schmallenberg am 29.09.2022 folgender Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zugeleitet:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 71.627.400 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 73.127.400 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 64.679.500 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.873.100 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 12.174.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 23.570.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.310.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 175.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.020.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 180 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt.
2. Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung
Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023mit ihren Anlagen während des Beratungsverfahrens im Rat, voraussichtlich bis zum 24.11.2022, im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 102, während der Dienststunden (Mo.- Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 18.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 15.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist unter www.schmallenberg.de im Internet verfügbar.
Einwohner oder Abgabepflichtige sind berechtigt, gegen den Entwurf und seine Anlagen bis zum 23.11.2022 Einwendungen zur erheben.Über die Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 102 zu erheben sind, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Schmallenberg, den 30.09.2022
Der Bürgermeister
gez. König