Stadt Schmallenberg Schmallenberg, den 02.12.2016
- Wasserversorgung -
B E K A N N T M A C H U N G
über die betriebsfertige Herstellung bzw. Inbetriebnahme
von Wasserversorgungsanlagen in der Stadt Schmallenberg,
Ortsteil Werntop
Unter Bezugnahme auf die §§ 4 und 6 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Schmallenberg vom 19.11.1981 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 20.12.1984, geändert durch Artikel 2 der Ersten Artikelsatzung zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) vom 11.09.2001, zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag vom 18.12.2012 wird hiermit bekanntgemacht, dass die öffentliche Wasserversorgungsanlage im Ortsteil Werntrop betriebsfertig hergestellt und in Betrieb genommen worden ist.
Ein Lageplan, in dem die angeschlossenen Grundstücke und Anwesen dargestellt sind, liegt für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom
12. Dezember 2016 bis einschließlich 12. Januar 2017,
bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Finanzabteilung, Zimmer 118, Unterm Werth 1, Schmallenberg, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit der betriebsfertigen Herstellung bzw. Inbetriebnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist der Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 4 bzw. § 6 der Wasserversorgungsatzung wirksam geworden.
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Haus- und Grundstücksanschlusses ist gem. § 13 vom Grundstückseigentümer unter Benutzung eines bei den Stadtwerken Schmallenberg erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Der Antrag ist bei Neu- und Umbauten einen Monat vor Baubeginn zu stellen.
Nähere Auskunft, z.B. über den Anschlusspunkt bzw. die technische Durchführung, erteilt Herr Behnke, Tel. 02972/980-233.
Der Bürgermeister
Gez. Halbe