Die Stadt Schmallenberg als zuständige Straßenbaulastbehörde gibt die Einziehung eines Teilstücks der Straßenfläche „Höhenweg“ im Stadtteil Schmallenberg gemäß § 7 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hiermit öffentlich bekannt.
Dieser Teil hat seine Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren und ist in der Übersicht markiert.
„Plan“
Die Absicht der Einziehung wurde in den Ortsausgaben der Tageszeitungen „Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“ vom 20. September 2014 bekannt gemacht.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden nicht erhoben.
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Tiefbauamt, Unterm Werth 1, 1.OG, Raum 111 aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 59821 Arnsberg, Jägerstr. 1, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erklären. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, wird dessen Verschulden dem Kläger zugerechnet.
Schmallenberg, 05.01.2015
Der Bürgermeister
gez. Halbe
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