Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 170 „Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied“ beim Ortsteil Gellinghausen
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.08.2020 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied“ im Umfeldbereich des bestehenden „Ski- und Freizeitgebietes Hohe Lied“ beim Ortsteil Gellinghausen gefasst.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung des verbindlichen Bauplanungsrechts für die Errichtung eines Bike-Parks im Zusammenhang mit dem bestehenden Ski- und Freizeitgebiet, um einerseits den Fortbestand dieser Einrichtung unter dem Eindruck zunehmend schwieriger werdender klimatischer Bedingungen zu gewährleisten und um andererseits das naturräumliche Freizeitangebot der Stadt Schmallenberg attraktiv und nachhaltig zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer „Fläche für Sportanlagen“ mit den räumlich weiter differenzierten besonderen Zweckbestimmungen „Bike-Park“ und „Ski- und Freizeitgebiet“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) betrieben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Übersichtsplan
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 170 „Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied“ wird in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis einschl. 19. März 2021 durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Vorentwurfsfassung bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Foyer während der gemäß den Corona-Schutzbestimmungen geltenden Öffnungszeiten (nähere Informationen dazu auf der städtischen Homepage / in der Presse), und zwar grundsätzlich
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zur Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.
Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern sowie gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (s.u.) Auskunft erteilt werden.
Besondere Corona-schutzbedingte Maßgaben:
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sind Besuchstermine zwingend vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) telefonisch oder elektronisch zu vereinbaren.
Beim Betreten des Rathauses sind die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zum vorbeugenden Corona-Schutz zu beachten, ein medizinischer respektive partikelfiltrierender (FFP2/3) Mund-Nasen-Schutz ist anzulegen und am Empfang ist unter Angabe des vorab in dieser Angelegenheit kontaktierten Sachbearbeiters umgehend eine namentliche Anmeldung vorzunehmen.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum auch im Internet auf der städtischen Homepage hier.
Schmallenberg, den 12.02.2021
gez. König
Bürgermeister