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Änderung des Rezesses über die Umlegung der Grundstücke in der Feldmark Winkhausen vom 17.05.1934 – W 538 –

|   Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Betr.: Änderung des Rezesses über die Umlegung der Grundstücke in der Feldmark Winkhausen vom 17.05.1934 - W 538 - durch eine Satzung gem. § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAngG)

hier: Satzungserlass

Die Beteiligtengesamtheit in der Umlegungssache Winkhausen ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Oberkirchen, Flur 13, Flurstück 105 in Größe von 489 m² und Flurstück 109 in Größe von 282 m².

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Zweckbestimmung dieser im Rezess über die Umlegung der Grundstücke in der Feldmark Winkhausen vom 17.05.1934 - W 538 - ausgewiesenen Wirtschaftswege gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GemAngG) in seiner gültigen Fassung durch Satzungserlass aufzuheben und die Grundstücke einzuziehen.

Die Beteiligtengesamtheit beabsichtigt, einen Grundstückstausch vorzunehmen. Die o. g. Grundstücke sollen an den benachbarten Grundstückseigentümer übertragen werden. Zudem soll im Rahmen der Änderung des Rezesses das Grundstück Gemarkung Oberkirchen, Flur 13, Flurstück 107 in Größe von 774 m² als Wegefläche entsprechend von der Beteiligtengesamtheit übernommen werden.

Die der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegenden Grundstücke sind in den vorliegenden Lageplanausschnitten, die Bestandteile der Satzung werden, dargestellt. Diese liegen in der Zeit vom 01.10.2018 bis 01.11.2018 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG in den Zimmern 203 und 204 des Amtes für Stadtentwicklung während der Dienststunden, und zwar

Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 203 oder 204 im II.OG, erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.

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Schmallenberg, den 25.09.2018

Der Bürgermeister

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