Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Betr.: Änderung des Flurbereinigungsplanes der Flurbereinigung Werpe vom 08.12.1987 durch eine Änderungssatzung gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
hier: Satzungserlass
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Werpe (Wege) ist Eigentümerin der Wirtschaftswege Gemarkung Werpe, Flur 15, Flurstück 6, in Größe von 2988 m² und Gemarkung Schmallenberg, Flur 30, Flurstück 124 in Größe von 434 m².
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Zweckbestimmung dieser Wege gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in seiner zur Zeit gültigen Fassung durch Satzungserlass aufzuheben und Wegeflächen einzuziehen. Eine Wegeteilfläche der Gemarkung Werpe, Flur 15, Flurstück 6 in Größe von ca. 490 m² soll zum Zwecke der Erschließung auf die Stadt Schmallenberg übertragen werden.
Das Wegegrundstück Gemarkung Schmallenberg, Flur 30, Flurstück 124 wird vorbehaltlich der Änderung des Flurbereinigungsplanes an den benachbarten Grundstückseigentümer veräußert.
Die der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegenden Wegeflächen sind in den vorliegenden Lageplanausschnitten, die Bestandteil der Satzung werden, dargestellt. Diese liegen in der Zeit vom 03.04.2018 bis 03.05.2018 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG in den Zimmern 203 und 204 des Amtes für Stadtentwicklung während der Dienststunden, und zwar
Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 203 oder 204 im II. OG erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.
Schmallenberg, den 19.03.2018
Der Bürgermeister
gez. Halbe