Archiv Öffentliche Bekanntmachungen

Änderung des Flurbereinigungsplanes der Flurbereinigung Rarbach vom 20.05.1976 durch eine Satzung gem. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG); hier: Satzungserlass

|   Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Betr.: Änderung des Flurbereinigungsplanes der Flurbereinigung Rarbach vom 20.05.1976 durch eine Satzung gem. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)

hier: Satzungserlass

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Rarbach ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Rarbach, Flur 15, Flurstück 122, in Größe von 41 m² und war Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Rarbach, Flur 15, Flurstück 130, in Größe von 16 m², das inzwischen in dem Flurstück Gemarkung Rarbach, Flur 15, Flurstück 133, aufgegangen ist.

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Zweckbestimmung dieser im Flurbereinigungsplan Rarbach vom 20.05.1976 ausgewiesenen Wirtschaftswege gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 09.04.1956 in seiner zur Zeit gültigen Fassung durch Satzungserlass aufzuheben und die Grundstücke einzuziehen. Die Grundstücksfläche Gemarkung Rarbach, Flur 15, Flurstück 122, wurde zum Zwecke des Ausbaues der Kreisstraße K38 von Oberrarbach nach Föckinghausen unter dem Vorbehalt der Durchführung der Flurbereinigungsplanänderung an den Hochsauerlandkreis veräußert. Das Grundstück Gemarkung Rarbach, Flur 15, Flurstück 130, ist an den Anlieger verkauft worden.

Die der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegenden Grundstücke sind in den vorliegenden Lageplanausschnitten, die Bestandteile der Satzung werden, dargestellt. Diese liegen in der Zeit vom 17.09.2018 bis 17.10.2018 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG in den Zimmern 203 und 204 des Amtes für Stadtentwicklung während der Dienststunden, und zwar

Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 203 oder 204 im II.OG, erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.

 

Schmallenberg, den 06.09.2018

Der Bürgermeister

gez.

Halbe

Tourismus

Wirtschaft

Schmallenberg - Unternehmen Zukunft

Das Portal für Neubürger

SauerlandBAD

SauerlandBAD

Musikbildungszentrum Südwestfalen

Musikbildungszentrum Südwestfalen

Werbegemeinschaft Schmallenberg

Werbegemeinschaft Schmallenberg

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

Südwestfalen

Südwestfalen

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
E-Mail schreiben

Socialmedia