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Änderung des Flurbereinigungsplanes Bödefeld-Freiheit vom 22.02.1978 (Az.: 21702) gem. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)

|   Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Betr.: Änderung des Flurbereinigungsplanes Bödefeld-Freiheit vom 22.02.1978 (Az.: 21702) gem. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)

hier: Satzungserlass

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bödefeld-Freiheit ist Eigentümerin der Wege der Gemarkung Bödefeld-Freiheit, Flur 3, Flurstück 106 in Größe von 104 m², 109 in Größe von 144 m², 112 in Größe von 88 m², 94 in Größe von 2 m², 95 in Größe von 26 m² und Flur 5, Flurstück 250 in Größe von 113 m² und 245 in Größe von 28 m².

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Zweckbestimmung dieser im Flurbereinigungsplan Bödefeld-Freiheit vom 22.02.1978 - Az: 21 70 2 - ausgewiesenen Wirtschaftswege gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 09.04.1956 in seiner zur Zeit gültigen Fassung durch Satzungserlass aufzuheben und die Grundstücke einzuziehen. Die Wegegrundstücke wurden bereits zum Zwecke des Ausbaus der Landstraße L 740 unter dem Vorbehalt der Durchführung der Flurbereinigungsplanänderung an das Land NRW veräußert.

Die der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegenden Grundstücke sind in den vorliegenden Lageplanausschnitten, die Bestandteil der Satzung sind, dargestellt. Diese liegen in der Zeit vom 01.10.2018 bis 01.11.2018 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG in den Zimmern 203 und 204 des Amtes für Stadtentwicklung während der Dienststunden, und zwar

Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 203 oder 204 im II.OG erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.

Schmallenberg, den 26.09.2018

Der Bürgermeister

gez.

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Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
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