Stadt Schmallenberg
B e k a n n t m a c h u n g
der Absicht zur Einziehung eines Teilstücks gewidmeter Straßenfläche im Stadtteil Schmallenberg nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Stadtteil Schmallenberg die ehemalige Zuwegung ins Gewerbegebiet "Breite Wiese" gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW einzuziehen. Sie diente vormals der Erschließung einzelner Industrieflächen sowie des städtischen Bauhofes und Feuerwehrgerätehauses. Dieser Teil hat seine Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren und ist in der Übersicht markiert.
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Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Tiefbauamt, Unterm Werth 1, 1.OG, Raum 111 aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Zur Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe Anregungen und Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich, zur Niederschrift beim Tiefbauamt unter obiger Adresse oder schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg gerichtet werden.
Schmallenberg, 26.04.2017
Der Bürgermeister
gez. Halbe