Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg
Darstellung einer „Fläche für Sportanlagen – Zweckbestimmung: Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB anstelle der bisherigen Darstellungen „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wald“ im Bereich Hohe Lied beim Ortsteil Gellinghausen
Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.08.2020 den Einleitungsbeschluss zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt gefasst.
Ziel der Änderung ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung eines Bike-Parks im Zusammenhang mit dem bestehenden „Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied“ beim Ortsteil Gellinghausen; einerseits um den Fortbestand der Einrichtung unter dem Eindruck zunehmend schwieriger werdender klimatischer Bedingungen sicherzustellen und andererseits, um das naturräumliche Freizeitangebot der Stadt Schmallenberg attraktiv und nachhaltig zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die Darstellung einer „Fläche für Sportanlagen – Zweckbestimmung: Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB anstelle der im Änderungsbereich bislang bestehenden FNP-Darstellungen „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wald“.
Die 38. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplanes Nr. 170 „Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied“ durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 38. FNP-Änderung liegt südlich-westlich des Ortsteiles Gellinghausen und ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Über die in den vorangegangenen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 01.07.2021 im Rahmen der Abwägung aller Belange beraten und den Offenlagebeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung der 38. FNP-Änderung wird in der Zeit vom
29. September 2021 bis einschl. 02. November 2021
durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Entwurfsfassung bestehend aus der Änderungsplanzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Artenschutz-rechtlichen Fachbeitrag und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bei der Stadtverwaltung Schmallenberg im Foyer des Rathauses, Unterm Werth 1, anlässlich der allgemeinen Corona-Schutzanforderungen während der jeweils aktuell geltenden allgemeinen Öffnungszeiten (Informationen dazu auf der städtischen Homepage / in der Presse), derzeit
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zur Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.
Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern sowie schriftlich, mündlich oder per Mail Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (s.u.) Auskunft erteilt werden.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ veröffentlicht. Desweitern sind die Planungsunterlagen sowie die Bekanntmachung über das zentrale Portal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de erreichbar.
Besondere Corona-schutzbedingte Maßgaben:
Besuchstermine sind vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) telefonisch oder elektronisch zu vereinbaren.
Beim Betreten des Rathauses sind die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zum vorbeugenden Corona-Schutz zu beachten, ein medizinischer respektive partikelfiltrierender (FFP2/3) Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen und am Empfang ist unter Angabe des vorab in dieser Angelegenheit kontaktierten Sachbearbeiters eine namentliche Anmeldung vorzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren bisherige Ergebnisse sind im Umweltbericht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung ist, dargelegt.
Die der Stadt Schmallenberg als Plangeberin in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten in Form von Daten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Umweltberichtes eingeflossen.
Zur Abklärung etwaiger artenschutzrechtlicher Betroffenheit gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde eine eigenständige Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse sich ebenfalls im Umweltbericht wiederfinden.
Bisherige Stellungnahmen zur Planung, die sich auf umweltrelevante Aspekte beziehen, sind im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor und können eingesehen werden:
1. Art der vorhandenen Umweltinformationen: | |
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
Mensch und menschliche Gesundheit | Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse |
Tier | Avifaunistische Bestandsaufnahme mit Erfassung planungsrelevanter und gefährdeter Arten und Bewertung der Verbotstatbestände §§ 44 BNatSchG |
Pflanzen | Biotopkartierung und Betroffenheitsanalyse |
Fläche | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Boden | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Wasser | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Klima und Luft | Allgemeine Klimadaten und Daten zur lufthygienischen Belastungssituation – Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Landschaft | Bestandsaufnahme mit Eingriffsbewertung |
Kulturgüter | Bestandsaufnahme – keine Kulturgüter festgestellt |
Sachgüter | Bestandsaufnahme – keine Sachgüter festgestellt |
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen | Zusammenfassende Darstellung und Bewertung |
Art und Menge erzeugter Abfälle | Keine Aussage zu getroffen |
Monitoring | Überwachung Umweltauswirkungen, Durchführung und Umsetzung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen |
2. Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) liegen vor und werden zur Einsichtnahme bereitgehalten: | |
Behörde oder TöB | Art der vorhandenen Informationen |
Stadt Meschede | Verkehrs- und Radwegenetzverknüpfung |
Bezirksplanungsbehörde bei der BZ | Zielabweichungsverfahren, überlagernde Darstellung im Plan |
Untere Bodenschutzbehörde, HSK | Altlasten |
Untere Naturschutzbehörde, HSK | artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, Kompensationsmaßnahmen |
Bauaufsicht/Wohnen/Immissionsschutz, HSK | Löschwasserversorgung |
Untere Wasserbehörde, HSK | Sedimentfang |
Gesundheitsamt, HSK | Wasserversorgung, Trinkwasserqualität |
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Oberes Sauerland | Nutzung des Waldes / Nutzungskonflikte, Waldfunktion, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Licht- und Lärmemissionen, Monitoring |
Landwirtschaftskammer NRW | Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wegesicherung, Nutzungskonflikte, Störung des Naturraumes, Abfallentsorgung, Schonung Außenbereich |
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Rarbach, Wegeunterhaltungsgemeinschaft | Verkehrsbelastung, Besucheraufkommen und Störung der Natur & Tierwelt, Nutzungskonflikte |
3. Folgende Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Umweltbezug liegen vor: | |
Öffentlichkeit/Bürger | Art der vorhandenen Informationen |
Privaten Stellungnahmen | Keine privaten Stellungnahmen eingegangen |
Bekanntmachungsanordnung
Betr.: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, im Bereich Hohe Lied beim Ortsteil Gellinghausen
hier: Beschluss der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Folgender Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 01.07.2021 ist öffentlich bekannt zu machen:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage zu und beschließt für die vorab gem. der erfolgten Abwägung auszufertigende Entwurfsfassung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Ski- und Freizeitgebietes Hohe Lied“ beim Ortsteil Gellinghausen die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 01.07.2021 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 15.09.2021
gez. König
Bürgermeister