Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“, Ortsteil Grafschaft
Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Zur Deckung örtlicher Wohnbaulandnachfrage im Ortsteil Grafschaft hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 12.10.2017 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165 „Klosterblick“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 26.01.2018 öffentlich bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Ein- bis Zweifamilienhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung im westlichen Anschluss an das bestehende Wohnbaugebiet „Am Wilzenberg“.
Je Gebäude sollen max. 3 Wohneinheiten zugelassen sein und die äußere Gestaltung der künftigen Gebäude soll im Sinne der Wahrung eines ortstypischen Erscheinungsbildes den Bestimmungen der Zone 2 der Ortsgestaltungssatzung Grafschaft vom 20.05.2016 unterliegen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Klosterblick“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 34. Änderung des städtischen Flächennutzungsplans (FNP) betrieben, deren Einleitung die Stadtvertretung Schmallenberg am 26.04.2018 beschlossen hat und im Rahmen derer die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan dergestalt geschaffen werden sollen, dass die im Plangebiet bislang bestehende Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die erforderliche „Wohnbauflächen“-Darstellung geändert wird.
Angesichts eines rechnerischen Überhangs an Reserve-Wohnbaulandflächen für das Gesamtstadtgebiet ist die Stadt aufgrund regionalplanerischer Vorgaben gehalten, diesen Überhang im Gegenzug zur erforderlichen Wohnbauflächen-Neuausweisung durch Rückumwandlung bestehender Reservebauflächen an anderer Stelle in Freiraumflächen bzw. „Fläche für die Landwirtschaft“ zu reduzieren.
Demgemäß ist vorgesehen, im Gegenzug zur Wohnbauflächen-Neudarstellung für das Bebauungsplangebiet Nr. 165 (siehe Bereich „A“ im nachfolgenden Übersichtsplan) im Rahmen der 34. FNP-Änderung die bestehenden örtlichen Reservebauflächen-Darstellungen „B“ - „F“ in die Auffangdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ rückzuüberführen.“
Mit Verfügung Az. 32.05.10.01-001 vom 27.10.2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Regionalplanungs- und Genehmigungsbehörde gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz die landesplanerische Anpassung und damit die Vereinbarkeit des Planungsvorhabens mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung erklärt.
Der Geltungsbereich der 34. FNP-Änderung sowie die einzelnen Änderungsflächen sind aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Aushanges der Vorentwurfs-Planungsunterlagen im Zeitraum vom 23.11.2020 bis einschl. 18.12.2020.
Die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden sowie die Unterrichtung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, jeweils soweit nach städtischem Ermessen deren Betroffenheit möglich erschien, einschl. deren Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, erfolgte gem. den §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB im gleichen Zeitraum mit Schreiben vom 12.11.2020.
Über die in den vg. Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 01.07.2021 im Rahmen der Abwägung aller Belange beraten und folgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage zu und beschließt für die vorab entsprechend der Beschlusslage auszufertigende Entwurfsfassung der im Ortsteil Grafschaft gelegenen 34. Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.“
Diesem Beschluss respektive dem Bekanntmachungserfordernis wird hiermit nachgekommen.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung der 34. FNP-Änderung erfolgt in der Zeit vom
04. Januar 2022 bis einschl. 07. Februar 2022.
Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Entwurfsfassung, bestehend aus der Änderungsplanzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bei der Stadtverwaltung Schmallenberg im Foyer des Rathauses, Unterm Werth 1, anlässlich der allgemeinen Corona-Schutzanforderungen während der jeweils aktuell geltenden allgemeinen Öffnungszeiten (Informationen dazu auf der städtischen Homepage / in der Presse), derzeit
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zur Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes Auskunft erteilt werden.
Im angegebenen Zeitraum besteht grundsätzlich für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern sowie gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.
Besondere Corona-schutzbedingte Maßgaben:
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, sind Besuchstermine zwingend vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) telefonisch oder elektronisch zu vereinbaren.
Das Betreten des Rathauses ist zum aktuellen Zeitpunkt und bis auf Weiteres nur unter strikter Einhaltung der „3G-Regelung“ gestattet. Das bedeutet, wer einen Termin im Rathaus wahrnehmen möchte, muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein (offizieller Schnelltest nicht älter als 24 Stunden); entsprechende Dokumente/Belege sind vorzuhalten.
Im Übrigen sind die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zum vorbeugenden Corona-Schutz zu beachten (der Mund-Nasen-Schutz ist anzulegen!) und unter Angabe des vorab in dieser Sache kontaktierten Sachbearbeiters ist bei Rathauseintritt umgehend eine namentliche Anmeldung am Empfang vorzunehmen.
Um die Anzahl der Kontakte möglichst gering zu halten wird gebeten, nur notwendige Termine persönlich wahrzunehmen. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihr Anliegen nicht auch telefonisch oder per E- Mail erledigen können.
Jeweils aktuelle Informationen zur Corona-Lage sowie den Verhaltensmaßgaben für Rathausbesuche finden sich auf der städtischen Internetseite/Homepage unter: https://www.schmallenberg.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/corona/; hierauf sowie auf etwaige diesbezügliche städtische Veröffentlichungen in der Tagespresse wird ergänzend verwiesen.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB ist ferner darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren bisherige Ergebnisse sind im Umweltbericht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung ist, dargelegt.
Die der Stadt Schmallenberg als Plangeberin in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten in Form von Daten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Umweltberichtes eingeflossen.
Zur Abklärung etwaiger artenschutzrechtlicher Betroffenheit gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde eine eigenständige Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse sich ebenfalls im Umweltbericht wiederfinden.
Bisherige Stellungnahmen zur Planung, die sich auf umweltrelevante Aspekte beziehen, sind im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor und können im Rahmen der vg. Unterlagen eingesehen werden:
1. Art der vorhandenen Umweltinformationen: | |
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
Mensch | Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse |
Tier | Avifaunistische Bestandsaufnahme mit Erfassung planungsrelevanter und gefährdeter Arten und Bewertung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG |
Pflanzen | Biotopkartierung und Betroffenheitsanalyse |
Boden | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Wasser | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Klima und Luft | Allgemeine Klimadaten und Daten zur lufthygienischen Belastungssituation – Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Landschaft | Bestandsaufnahme mit Eingriffsbewertung und ggfs. Ausgleichsmaßnahmenzuordnung |
Kulturgüter | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Sachgüter | Bestandsaufnahme – keine Sachgüter festgestellt |
Wechselwirkungen | Zusammenfassende Darstellung und Bewertung |
2. Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) liegen vor und werden zur Einsichtnahme bereitgehalten: | |
Behörde oder TöB | Thematischer Bezug |
Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 33 – Ländliche Entwicklung / Bodenordnung | Landeskultur / Agrarstruktur / Landesentwicklung |
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung. 6 – Bergbau und Energie | Bergbauliche Einwirkungen |
Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 32 – Regionalplanungsbehörde | Landesplanerische Anpassung – Vereinbarkeit mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung |
Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 24 – Kur- und Erholungswesen | Kur- und Erholungswesen |
Westnetz GmbH | Infrastrukturelle Versorgung |
Amprion GmbH | Infrastrukturelle Versorgung |
Vodafone NRW GmbH | Infrastrukturelle Versorgung |
Untere Wasserbehörde, HSK | Abwasserentsorgung, Fließgewässer |
Untere Bodenschutzbehörde, HSK | Bodenfunktionen |
Untere Naturschutzbehörde, HSK | Artenschutz |
Jugendamt Stadt Schmallenberg | Infrastrukturelle Versorgung |
Ordnungsamt Stadt Schmallenberg | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten |
Landwirtschaftskammer NRW | Entfall landwirtschaftlicher Nutzflächen; Kompensation |
LWL | Archäologie / Bodendenkmäler |
3. Folgende Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Umweltbezug liegen vor: | |
Öffentlichkeit/Bürger | Thematischer Bezug |
keine privaten Stellungnahmen | unbesetzt |
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 3 Abs. 2 BauGB.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ => „Bauen & Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ veröffentlicht.
Bekanntmachungsanordnung
Betr.: 34. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Grafschaft
hier: Beschluss der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Folgender Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 01.07.2021 ist öffentlich bekannt zu machen:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage zu und beschließt für die vorab entsprechend der Beschlusslage auszufertigende Entwurfsfassung der im Ortsteil Grafschaft gelegenen 34. Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 01.07.2021 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 20.12.2021
gez. König
Bürgermeister