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Anliegen A-Z: Arbeitslosengeld II
Beschreibung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
- Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts.
- Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ( Stand: 01.07.2009)
- Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r): 359,00 €
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 211,00 €
- Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 281,00 €
- Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres: 323,00 €
jeweils zuzüglich
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
- Leistungen für Unterkunft und Heizung,
- Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe (z.B. mehrtägige Klassenfahrten)
- für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag von bis zu 160 Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu 60 Euro für jedes Kind,
- für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und
- für Bezieher von Sozialgeld Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
Einkommen
Erwerbseinkommen und sonstige Einkünfte mindern den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hierbei werden jedoch individuelle Freibeträge (abhängig von Art und Höhe der Einkünfte) berücksichtigt.
Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Klicken Sie dazu bitte
hier.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.
Öffnungszeiten des Sozialamtes:
Mo - Mi und Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 13:30 bis 16:00 Uhr
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Nachweis über den Ausländerstatus
Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum
Nachweis über die aktuellen Heizkosten
Unterlagen zu aktuellen Versicherungen
Einkommensnachweise für alle Familienangehörigen
Nachweise über Vermögen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Elke Beau-Weiland
E-Mail: elke.beau-weiland(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-120
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Herr
Michael Beste
E-Mail: michael.beste(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-121
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Frau
Martina Henkel
E-Mail: martina.henkel(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-123
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Herr
Bernhard Lingemann
E-Mail: bernhard.lingemann(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-119
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