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Anliegen A-Z: Kanalanschluss
Beschreibung
1. Kanalanschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen,
b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche.
Als Grundstücksfläche gilt:
- bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, auf die der Bebauungsplan die bauliche oder gewerbliche Nutzungsfestsetzung bezieht.
- Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder der Bebauungsplan eine andere als eine bauliche oder gewerbliche Nutzung vorsieht,
- bei Grundstücken, die an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche, von der Erschließungsanlage bis zu einer Tiefe von höchstens 40 m,
- bei Grundstücken, die nicht an eine Erschließungsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit dieser verbunden sind, die Fläche von der zu der Erschließungsanlage liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von höchstens 40 m.
Geht die tatsächliche bauliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe/Grundstücksfläche maßgebend, die sich ergibt, wenn von der hinteren Nutzungsgrenze eine Linie parallel zur Erschließungsanlage gezogen wird.
Die Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die nur gewerblich genutzt werden dürften bzw. tatsächlich überwiegend genutzt sind.
Diese Grundstücksfläche wird bei zwei- und mehrgeschossiger Bebauung bzw. Bebaubarkeit mit einem Vomhundertsatz erhöht, da bei einem mehrgeschossigen Gebäude der wirtschaftliche Vorteil höher anzusetzen ist als bei einem eingeschossigen Gebäude.
So wird beispielsweise ab dreigeschossiger Bebaubarkeit die Grundstücksfläche mit 140 v.H. vervielfacht.
Des weiteren ist bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe und Industriegebieten oder bei Grundstücken, die gewerblich oder industriell genutzt werden, der Vomhundertsatz um weitere 30 Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Anschlussbeitrag beträgt 4,00 €/qm, der wie oben ermittelten modifizierten Grundstücksfläche. Darf nur Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, beträgt der Anschlussbeitrag 2,30 €/qm.
Beispiel: Grundstücksfläche 500 qm und Geschosszahl III-geschossig
500 qm x III-geschossig (140 %) = 700,00 qm beitragspflichtige Grundstücksfläche x 4,00 € = 2.800,00 € (Kanalanschlussbeitrag)
2. Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses (Strecke der Anschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze - einschließlich Kontrollschacht) an die städtische Abwasseranlage sind der Stadt zu ersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Der voraussichtliche Aufwand kann vor Beginn der Baumaßnahme durch die Stadtwerker überschlägig ermittelt werden.
Sofern die Anschlussleitung im Rahmen von öffentlichen Kanalbaumaßnahmen verlegt wird, berechnet sich der Aufwand für die Herstellung nach Einheitssätzen. Sofern die Anschlussleitung im Trennsystem erstellt wird, wird jede Anschlussleitung separat abgerechnet. Werden Leitungen im Zuge von Straßenbauarbeiten hergestellt, erfolgt eine Kostenreduzierung um 50 %.
Vor Beginn der Baumaßnahme kann von den Stadtwerken der voraussichtliche Kostenersatz überschlägig ermittelt werden.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Schmallenberg (Entwässerungssatzung)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Christian Erb
E-Mail: christian.erb(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-216
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Herr
Winfried Schauerte
E-Mail: winfried.schauerte(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-217
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