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Anliegen A-Z: Abwassergebühr
Beschreibung
Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge der Schmutzwässer berechnet, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden, wobei eine Mindestgebühr von 25 cbm/Jahr je Einwohner/Einwohnergleichwert zugrunde gelegt wird. Abrechnungseinheit ist grundsätzlich der auf dem Grundstück über Wasserzähler gemessene Frischwasserverbrauch. Die Mindestgebühr wirkt sich nur dann aus, sofern auf dem angeschlossenen Grundstück weniger als 25 cbm Trinkwasser pro Person und Jahr verbraucht worden ist. Stichtag für die Ermittlung der Personen ist der 01. Januar eines jeden Jahres. Die Gebühr beträgt zurzeit 3,06 € je m³ Frischwasser.
Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich aus den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Die Gebühr beträgt pro qm bebauter bzw. befestigter Fläche 0,32 €. Eine Ermäßigung wird für Flächen gewährt, die durch Ökopflaster befestigt sind.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Schmallenberg (Entwässerungssatzung)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Frederike Rickert
E-Mail: frederike.rickert(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-215
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Frau
Michaela Rickert
E-Mail: michaela.rickert(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-222
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