Subnavigation:
Anliegen A-Z: Bauantrag
Beschreibung
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen.
Frau Kruse ist zuständig für folgende Ortsteile:
Almert, Altenhof, Altenilpe, Bad Fredeburg, Berghof, Bettenkamp, Bödefeld, Brabecke, Dorlar, Dornheim, Ebbinghof, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimminghausen, Hanxleden, Hiege, Hoher Knochen, Holthausen, Huxel, Inderlenne, Kirchilpe, Kirchrarbach, Lanfert, Lengenbeck, Mittelsorpe, Mönekind, Nesselbach, Niederhenneborn, Niedersorpe, Nierentrop, Nordenau, Oberhenneborn, Oberkirchen, Oberrarbach, Obersorpe, Obringhausen, Ohlenbach, Osterwald, Rehsiepen, Rellmecke, Rimberg, Sellinghausen, Sellmecke, Sögtrop, Sonderhof, Twismecke, Vorwald, Walbecke, Waldemei, Westernbödefeld, Westfeld, Winkhausen und Wormbach
Herr Conrad ist zuständig für folgende Ortsteile:
Arpe, Berghausen, Bracht, Felbecke, Fleckenberg, Gleidorf, Grafschaft, Harbecke, Hebbecke, Heiminghausen, Herschede, Hundesossen, Jagdhaus, Keppel, Kückelheim, Landenbeckerbruch, Latrop, Lenne, Mailar, Menkhausen, Niederberndorf, Oberberndorf, Rotbusch, Schanze, Schmallenberg, Silberg, Selkentrop, Störmecke, Waidmannsruh, Werntrop, Werpe und Wulwesort
Benötigte Unterlagen
Bauantrag
Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Formulare
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für Sonderbauvorhaben
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für land- u. forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage zum Bauantrag)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr
Klaus Schüssler
E-Mail: klaus.schuessler(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-410
zum Kontaktformular
Herr
Peter Conrad
E-Mail: peter.conrad(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-404
zum Kontaktformular
Frau
Anja Kruse
E-Mail: anja.kruse(at)schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-409
zum Kontaktformular
