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Anliegen A-Z: Bauantrag

Beschreibung

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung.

 

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).

 

Geltungsdauer einer Baugenehmigung:

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen.

 

Frau Kruse ist zuständig für folgende Ortsteile:

 

Almert, Altenhof, Altenilpe, Bad Fredeburg, Berghof, Bettenkamp, Bödefeld, Brabecke, Dorlar, Dornheim, Ebbinghof, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimminghausen, Hanxleden, Hiege, Hoher Knochen, Holthausen, Huxel, Inderlenne, Kirchilpe, Kirchrarbach, Lanfert, Lengenbeck, Mittelsorpe, Mönekind, Nesselbach, Niederhenneborn, Niedersorpe, Nierentrop, Nordenau, Oberhenneborn, Oberkirchen, Oberrarbach, Obersorpe, Obringhausen, Ohlenbach, Osterwald, Rehsiepen, Rellmecke, Rimberg, Sellinghausen, Sellmecke, Sögtrop, Sonderhof, Twismecke, Vorwald, Walbecke, Waldemei, Westernbödefeld, Westfeld, Winkhausen und Wormbach

 

Herr Conrad ist zuständig für folgende Ortsteile:

 

Arpe, Berghausen, Bracht, Felbecke, Fleckenberg, Gleidorf, Grafschaft, Harbecke, Hebbecke, Heiminghausen, Herschede, Hundesossen, Jagdhaus, Keppel, Kückelheim, Landenbeckerbruch, Latrop, Lenne, Mailar, Menkhausen, Niederberndorf, Oberberndorf, Rotbusch, Schanze, Schmallenberg, Silberg, Selkentrop, Störmecke, Waidmannsruh, Werntrop, Werpe und Wulwesort

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Benötigte Unterlagen

Bauantrag

Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)

Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100

Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung

Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung

Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes

Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Gebührenkatalog

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Herr Klaus Schüssler
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-410
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Herr Peter Conrad
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-404
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Frau Anja Kruse
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-409
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