Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amts- und Landgerichts stellen die Städte und Gemeinden alle vier Jahre eine Vorschlagsliste auf.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amts- und Landgerichts stellen die Städte und Gemeinden alle vier Jahre eine Vorschlagsliste auf.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Herr
Martin Dornseifer
E-Mail: martin.dornseifer [at] schmallenberg.de
Telefon: (02972) 980-128
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