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Anliegen A-Z: Reisepass (ePass)

Beschreibung

Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Reisepass (ePass) auszustellen. Ein Reisepass wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.

Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.

Die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg ist von montags bis freitags durchgehend ab 08.30 Uhr, montags bis mittwochs bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr und freitags bis 15.30 Uhr erreichbar.

Die Bediensteten der Einwohnermeldeabteilung geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der "sicheren Seite". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Reisepasses anfallen, betragen 37,50 ? für Antragsteller unter 24 Jahren und 59,00 ? für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Hinzu kommen jeweils (bei Bedarf) 32,00 ? für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 3 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 ? für einen 48-Seiten-Pass.

Gebühren

37,50 ? für Personen unter 24 Jahren
59,00 ? für Personen ab 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich 32,00 ? für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 3 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 ? für einen 48-Seiten-Pass.

Benötigte Unterlagen

- Bisheriger (vorläufiger) Reisepass (falls vorhanden)
- Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung (Personalausweis oder Pass)
- biometrietaugliches Lichtbild
- Bei Personen unter 16 Jahren muss die Vollmacht beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz (PassG)

Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)

Frau Ute Lauber
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-130
zum Kontaktformular

Frau Gaby Kühlenborg
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-127
zum Kontaktformular

Frau Gerlinde Pape
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-129
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Frau Hiltrud Krämer
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-129
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Frau Uta Mergheim
E-Mail:
Telefon: (02972) 980-130
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Tourismus

Wirtschaft

SauerlandBad

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Akademie Bad Fredeburg

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Werbegemeinschaft Schmallenberg

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LEADER-Region
"4 mitten im Sauerland"

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Hochsauerlandkreis

Hochsauerlandkreis

Südwestfalen Regionale 2013

Südwestfalen Regionale 2013

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
E-Mail: post@schmallenberg.de