Nach § 61 a des Landeswassergesetzes sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, bis zum Jahre 2015 alle Haus- und Grundstücksabwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis haben dazu ein gemeinsames Informationsangebot erstellt:
Mit der Verwaltungssuchmaschine NRW bietet das Land Nordrhein-Westfalen allen Interessierten die Möglichkeit, Informationen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung schnell und einfach zu finden. Detailliertes Wissen über Zuständigkeiten und Verwaltungsstrukturen ist bei der Suche nicht erforderlich.
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