Die gemäß § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) jährlich zu veröffentlichen Angaben stehen für jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, Zimmer 102, erfolgen.
Schmallenberg, 11. Juni 2012
Der Bürgermeister
gez. Halbe
Download der Bekanntmachung










