Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666) in der zurzeit geltenden Fassung wurde dem Rat der Stadt Schmallenberg am 12.03.2012 der Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zugeleitet.
Zur Bekanntmachung des Entwurfes des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2012










