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Abbrennen von Osterfeuern

Die Stadt Schmallenberg begrüßt die Erhaltung dieses Brauchtums. In diesem Jahr erlaubt die vorausgesagte wechselhafte Witterung wieder das Abbrennen der Osterfeuer, so dass traditionell wieder in zahlreichen Stadtteilen Feuer angezündet werden.

Aufgrund der vorausgegangenen langen Trockenperiode und der damit verbundenen extrem hohen Waldbrandgefahr musste sich die Stadt Schmallenberg im letzten Jahr zu einer generellen Absage aller Osterfeuer entscheiden.

Eine förmliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt besteht nicht. Um auch in diesem Jahr Missverständnissen und Ärger vorzubeugen, weist die Stadt Schmallenberg auf die Einhaltung folgender Mindestabstände hin:

- 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen,
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen errichtet sind,
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen,
- 100 m von Hochspannungsleitungen und
- 100 m vom Waldrand.

Weiter ist zu beachten, dass nur Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, die der tatsächlichen Brauchtumspflege dienen und seit Jahren in den Orten Tradition haben und von örtlichen Vereinen oder Dorfgemeinschaften durchgeführt werden.

Selbstverständlich sollte sein, dass bei den Osterfeuern nur geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden dürfen. Daraus ergibt sich, dass z. B. behandelte Paletten, Schalbretter, Altreifen und ähnliches in einem Osterfeuer nichts zu suchen haben.

Nicht zugelassen sind sog. private Osterfeuer, um hierdurch z. B. Abfälle von eigenen Grundstücken zu beseitigen.

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