gemäß § 35 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.09.1997 (Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009)[ Lesen Sie mehr ]
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW S. 516) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Stadt Schmallenberg als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt...[ Lesen Sie mehr ]
Am Dienstag, 14. Februar 2012 findet die nächste Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg statt.
Beginn: 17:30 Uhr
Sitzungsort: Kleiner Saal der Stadthalle in Schmallenberg
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